Karosserie Eisemann GmbH
Stauferstr. 8
70736 Fellbach
Tel.: 0711 / 5788500
Fax: 0711 / 57885099
E-Mail: reifenservice@autodoktor.com
Geschäftsführer: Frank und Andreas Eisemann
Registergericht: Stuttgart
Registernummer: HRB 260334
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE283512105
Als Verbraucher besteht die Möglichkeit im Streitfall eine Beschwerde nach Art. 14 ODR-VO einzureichen, wegen der Einzelheiten des Verfahrens und dessen Möglichkeiten verweisen wir auf die Ausführung unter dem Link: ec.europa.eu/odr http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Nach § 36 VSBG weisen wir darauf hin, dass grundsätzlich nach dem VSBG private Verbraucherschlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten eingerichtet werden können. Eine Pflicht unsererseits zur Teilnahme an einem solchen Streitschlichtungsverfahren besteht nicht. Es findet unsererseits auch keine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren statt. Damit bieten wir ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nach dem VSBG nicht an.
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Konzeption, Design und techn. Realisierung: METANOVIS Visuelle Kommunikation
Das EU-Reifenlabel ermöglicht, sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden. Dies kann sich deutlich kostenwirksam und emissionssenkend auswirken. Verbesserte Nasshaftung bedeutet mehr Verkehrssicherheit, während Informationen zum Vorbeifahrgeräusch dazu beitragen können, die verkehrsbedingte Lärmbelästigung zu verringern.
Die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit sind in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängig,
Ein reduzierter Rollwiderstand spart Kraftstoff und CO2. Die Bewertung wird in Klasse A bis Klasse E angegeben.
Die Nasshaftungsleistung ist in die Klassen A bis E unterteilt. Die Nasshaftung ist entscheidend für die Fahrsicherheit, z. B. kann die Bremswegdifferenz zwischen A und E 18 m betragen.
Auf dem Label wird die Lautstärke in dB angezeigt und in die Klassen A (leiser), B, C (lauter) eingeteilt. Die Geräuschemission der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus.
Das Schneesymbol bestätigt, dass der Reifen bei Schneetests die 3PMSF-Grenzwerte einhält (Typgenehmigung).